Kündigung der Lebensversicherung
Schon der Gedanke sollte die Hand zur Unterschrift der Kündigung verweigern. Allerdings lässt oftmals sich diese Maßnahme nicht umgehen. Die Gründe hierfür können unterschiedlich aber sie sollten ausnahmslos dringend notwendig sein. Eine Lebensversicherung zu kündigen, ist immer mit finanziellem Verlust verbunden. In der Ansparphase 1 bis 5 Jahre ist nicht selten ein totaler Verlust des eingezahlten Geldes zu erwarten. Einen Überschuss kann man in dieser Zeit auf keinen Fall erwarten. Erst ab 5 Jahren Laufzeit kann man mit einem kleinen Gewinn aus der eingezahlten Summe rechnen. Die liegt aber in keinem Verhältnis zu einer vernünftigen Anlageform. Mit der Kündigung der Lebensversicherung geht nicht nur der Versicherungsschutz verloren, sondern auch die teuer bezahlten Kosten, die man für die Verwaltung dieser Versicherung bezahlt hat, verloren.
Jede Gesellschaft rechnet die Kosten für die gesamte Laufzeit, in den ersten 3 Jahren auf die gezahlten Beiträge ab. Hier verliert man Geld, das man bei einem Neuabschluss wieder neu bezahlen muss. Das heißt weitere 3 Jahre des Ansparens sind verloren.

Die Alternative zur Kündigung ist, entweder man ist solvent in seiner Bonität und kann notfalls die Versicherung als Sicherheit bei seiner Bank gegen einen Kredit einlösen oder, und diese Möglichkeit ist allemal besser als die Kündigung, man nimmt ein Policendarlehen von der Versicherung. Die beleiht auch bei schlechter Bonität meist bis zum Rückkaufswert. Dabei geht der Versicherungsschutz nicht verloren und die Versicherung bleibt ohne Verlust bestehen, sofern man das Darlehen zurückbezahlt.
