Private Altersvorsorge mit der Riester Rente
Das Thema der privaten Altersvorsorge geht heute eigentlich jeden etwas an. Schließlich sind die Renten in den letzten Jahren deutlich gekürzt worden und niemand kann sagen, ob sich dieser Trend nicht in der Zukunft noch fortsetzt. Selbst diejenigen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, bekommen oft nicht mehr genug Rente, um ihren erarbeiteten Lebensstandard im Alter halten zu können. Um die Versorgungslücke zu schließen, greifen immer mehr Menschen darauf zurück, zusätzlich in eine private Rentenkasse zu investieren. Die meisten wählen den Weg über die sogenannte Riester Rente.
Der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, hat die nach ihm benannte Riester Rente ins Leben gerufen. Allgemein gesagt geht es dabei um eine Form der privaten Rente, die mit einem staatlichen Altersvorsorgezuschlag gefördert wird. Riester schlug dieses im Zuge der Rentenreform 2001 vor, als beschlossen wurde, dass Rentner künftig nur noch 67% ihres Lohnes als Rente erhalten sollten (statt vorher 70%). Er wollte damit einen Anreiz schaffen, sich privat abzusichern.
Geld auf einem Riester Konto zu sparen, hat einige Vorteile. So muss die Versicherungsgesellschaft, bei der man einspart, zu Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingesparten Beiträge garantieren. Außerdem wird die Rente lebenslang ausgezahlt. Eine Garantiezeit gilt darüber hinaus für den Ehepartner. Stirbt der Versicherte vor Ablauf der Garantiezeit, so bekommt der Ehepartner die Rente noch bis zum Ablauf dieser vereinbarten Frist weitergezahlt. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass das Guthaben auf dem Riesterkonto jederzeit pfändungssicher ist und beispielsweise zur Anschaffung von Wohneigentum teilweise entnommen werden darf.
Berechtigt für den Erhalt der staatlichen Zulagen sind alle Arbeitnehmer, die in einem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Außerdem auch alle Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind. Auch Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, sowie Arbeitslose oder Bezieher von Krankengeld. Auch Elternteile, die sich im Erziehungsurlaub befinden oder geringfügig Beschäftigte können sich staatliche Zulagen sichern. Nicht zu den Zulageberechtigten Personen zählen andere Selbstständige und Mitglieder der sogenannten verkammerten Berufe wie Ärzte, Apotheker und Architekten.
Die Höhe der Zulagen richtet sich auch nach der eingesparten Summe. Grundsätzlich gilt, dass mindestens 4% des Vorjahresbruttolohnes angespart werden müssen, um die volle Förderung zu erhalten. Die tatsächliche Höhe hängt dann noch davon ab, ob man verheiratet ist, Kinder hat und wann diese geboren wurden.

