18.05.2012

Die Riester Rente

Jeder Bundesbürger sollte heute privat für die eigene Rente vorsorgen. Diese Bemühungen unterstützt der Staat durch Förderung im Rahmen der Riester-Rente. Der Bürger selbst hat bei der Riester Rente die Wahl, welches Anlageprodukt abgeschlossen werden soll. So kann er einen Banksparplan, eine klassische Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen. Auch der Abschluss eines Fondssparplanes ist möglich. Bei der Entscheidung für ein bestimmtes Produkt spielt natürlich die Anlagementalität des Kunden eine entscheidende Rolle. Wer risikofreudig ist und auch kurzzeitige Kursverluste tragen kann, sollte in jedem Fall in eine fondsgebundene Rentenversicherung oder einen Fondssparplan investieren. Die Renditeaussichten dieser Produkte liegen zwischen 6-9% p.a., die Kursschwankungen konnten in einem 10-Jahres-Zeitraum bisher immer ausgeglichen werden. Eine etwas geringere Rendite, dafür aber 100%ige Sicherheit, bieten Banksparplan und klassische Rentenversicherung - allerdings mit anderen Konditionen als bei der Riester Rente. Rentenversicherungen.

 Die Renditen dieser Produkte liegen um 4% p.a. Zum Abschluss der Riester-Rente sind alle Arbeitnehmer sowie rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Menschen in Elternzeit sowie Empfänger von Arbeitslosengeld berechtigt. Die Voraussetzung für den Erhalt der Zulagen ist allerdings, dass in den jeweiligen Vertrag aktuell 3% des Vorjahresbruttoeinkommens investiert werden. 

Ab 2008 erhöht sich dieser Betrag auf 4%. Die Förderung unterteilt sich in zwei Bereiche. Dies ist zum einen die Grundförderung, die jedem Vertragsinhaber, der zu der oben genannten Personengruppe gehört, zusteht. Sie beträgt aktuell 114 Euro, ab 2008 154 Euro. Zum anderen gibt es die Kinderzulage. Diese wird für jedes Kind gezahlt, für das der Vertragsinhaber Kindergeld bezieht. Die Kinderzulage wird in Höhe von 138 Euro bzw. ab 2008 185 Euro gezahlt. Der Antrag auf Zahlung der Zulage muss vom Inhaber der Riester Rente, gestellt werden. Per Dauerzulagenantrag entfällt die jährliche Beantragung.