05.02.2012

Die Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung und wird abgeschlossen, um die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers abzusichern. Besonders sinnvoll ist die Risikolebensversicherung für Personen, die auf Grund ihres Berufes oder eines außergewöhnlichen Hobbys erhöhten Gefahren ausgesetzt sind. Handelt es sich bei dieser Person außerdem um den Hauptverdiener, droht der Familie und den Hinterbliebenen der finanzielle oder wirtschaftliche Ruin im Todesfalle des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsvertrag wird zwischen der Versicherungsgesellschaft und der versicherten Person geschlossen.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umfang der Gefahr, der der Versicherungsnehmer ausgesetzt ist, dem Gesundheitszustand und dem Alter des Versicherungsnehmers. Grundsätzlich gilt, dass die Beiträge mit steigendem Alter und sich verschlechterndem Gesundheitszustand des Antragstellers bei Vertragsabschluss höher sind als die Beiträge eines jungen gesunden Versicherungsnehmers. Die Beiträge können als jährliche oder monatliche Zahlungen erfolgen oder als Einmalleistung bei Vertragsbeginn.

 Sobald der Beitrag geleistet wurde, besteht der Versicherungsschutz, was konform geht mit Versicherungsformen wie Rechtsschutzversicherung, Hausratversicherung oder Unfallversicherung. Die Laufzeit ist ein entscheidender Faktor der Risikolebensversicherung, da der Versicherungsschutz nur für die Dauer der Laufzeit besteht. 

Das bedeutet, dass wenn die versicherte Person während der vertraglichen Laufzeit durch einen Unfall oder ähnliches verstirbt, die Versicherungsleistung fällig wird. Die Hinterbliebenen erhalten das angesparte und verzinste Kapital zuzüglich einer Überschussbeteiligung.

 Sollte der Versicherungsnehmer das Laufzeitende erleben und verstirbt nicht, wird keine Leistung fällig und die geleisteten Beiträge sind unwiederbringlich verloren. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Laufzeit der Risikolebensversicherung nicht zu kurz zu kalkulieren. Eine Sonderform der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Sie wird im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kredites abgeschlossen, um bei Zahlungsunfähigkeit oder bei Tod des Kreditnehmers den Kredit zu tilgen. Auf diese Weise werden die Hinterbliebenen vor einer Überschuldung bewahrt.