Die Wohn-Riester
[X] Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Mit der gesetzlichen Rentenversicherung steht es in Deutschland nicht zum Besten. Das Sozialsystem wurde ursprünglich auf dem sogenannten Umlageverfahren aufgebaut. Ausgaben für laufende Rentenzahlungen sollten dementsprechend ausschließlich aus den Beitragszahlungen der Arbeitnehmer finanziert werden. Bereits seit den 60er Jahren subventioniert der Staat allerdings die Renten mit Steuergeldern in erheblicher Höhe. Dies ist die Folge der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland. Immer weniger Erwerbstätige kommen dabei für die Bezüge von immer mehr Rentnern auf. Sinkende Geburtenquoten, eine steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit und die Integration der Bürger der neuen Bundesländer in das westliche Sozialsystem verstärken den beschriebenen Effekt. War es in den 60er Jahren noch so, dass jeweils vier Arbeitnehmer für die Bezüge eines Rentners aufkamen, so liegt dieses Verhältnis heute bereits bei zwei Arbeitnehmern, die eine Rente finanzieren. Bis zum Jahr 2030 erwarten Experten ein weiteres Fortschreiten dieser Tendenz: Jeder Arbeitnehmer wird dann für die Bezüge eines Rentners aufkommen müssen.
Private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Versorgung: Die Riester-Rente
Der Staat forciert vor diesem Hintergrund die private Altersvorsorge und ruft seine Bürger dazu auf, aktiv Eigeninitiative zu ergreifen und eigene Beträge zur finanziellen Versorgung im Rentenalter zu leisten. Mit Förderungen und Steuererleichterungen werden private Rentenmodelle sogar noch attraktiver gestaltet. Das wohl bekannteste Beispiel für die private Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung ist hierbei die Riester-Rente. Diese steht jedem versicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland zur Verfügung, wenn er mindestens vier Prozent seines steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlt. Der Staat fördert das Engagement des Beitragszahlers in Form von Zuschüssen und Steuererleichterungen. Grundsätzlich stehen hierbei, neben einer Grundförderung in Höhe von 154 Euro pro Jahr, zusätzliche Prämien für Kinder zur Verfügung, für die der Förderberechtigte Kindergeld erhält. Pro Kind werden so jährlich 185 Euro durch den Staat beigesteuert. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 zur Welt gekommen sind, erhöht sich diese Zulage sogar auf 300 Euro pro Jahr. So entsteht eine zusätzliche Altersrente, welche die gesetzlichen Bezüge ergänzt und somit Sorge dafür trägt, dass der Ruhestand in finanzieller Absicherung erlebt werden kann.
Was ist Wohn-Riester?
War das Riester-Modell ursprünglich ausschließlich zur Bildung einer monatlichen Zusatzrente konzipiert, so eröffnet eine Ausweitung des Gesetzes die Möglichkeiten für den Beitragszahler in erheblicher Weise. Unter der Bezeichnung Wohn Riester oder Eigenheimrente erhält das Modell erweiterte Möglichkeiten in Bezug auf die Verwendung des eingebrachten Kapitals. Hiermit können nämlich künftig auch selbst genutzte Immobilien auf verschiedene Weise finanziert werden. Bereits in der ersten Version des Gesetzes zur Riester-Rente war es für den Beitragszahler möglich, einen Betrag in Höhe von maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals zur Finanzierung einer Immobilie zu entnehmen. Bedingung hierfür war, dass der Entnahmebetrag spätestens bis zum Beginn der Auszahlungsphase wieder in den Vertrag zurückgeführt werden musste. Die private Altersvorsorge wird an verschiedenen Gesichtspunkten bemessen zum Beispiel wird unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Wohnimmobilie ein sinnvoller Bestandteil der privaten Altersvorsorge ist, hat der Gesetzgeber diese Regelungen nun weitreichend ergänzt. Günstig Wohneigentum finanzieren - vergleichen Sie die Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Neuerungen der Riester-Regelungen im Überblick
Entscheidend ist hierbei vor allem die Tatsache, dass künftig bis zu 100 Prozent des angesparten Vermögens zur Immobilienfinanzierung aus dem Wohn Riester Vertrag entnommen werden können, ohne dass diese wieder zurückgeführt werden müssen. Laut gesetzlicher Definition gelten dabei inländische selbst genutzte Wohnimmobilien als förderungswürdig. Weiterhin kann der Erwerb von Anteilen an Genossenschaften aus dem Riester-Vermögen bestritten werden, wenn diese für die Selbstnutzung einer Immobilie erforderlich sind. Letztlich ist es für den Beitragszahler ebenfalls möglich, mit dem Riester-Vertrag ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht zu finanzieren. Waren es bislang ausschließlich die zertifizierten Riester-Verträge, in deren Rahmen die steuerlichen Vorteile und Förderungen durch den Staat in Anspruch genommen werden konnten, so wird dies künftig auch für andere Arten von Verträgen gelten. Hierzu zählen insbesondere Darlehensverträge, Bausparverträge und Bauspar-Kombikredite. Der Bausparvertrag wird damit künftig wieder zu einer interessanten Alternative für Riester-Beitragszahler. Diese haben die Möglichkeit, Riester-Zulagen auf eingezahlte Bausparbeiträge zu erhalten und somit die Effizienz des Vermögensaufbaus zu erhöhen. Einen besonderen Vorteil will der Gesetzgeber insbesondere jungen Beitragszahlern vermitteln. Schließen Beschäftigte mit Sozialversicherungspflicht oder Beamte im Alter bis zu 25 Jahren künftig einen Riester-Vertrag ab, so erhalten sie einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage. Die Erweiterungen wurden durch den Bundestag am 20.06.2008 beschlossen und werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates, rückwirkend ab dem 01.01.2008 gültig. Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger, gesetzliche Rentenversicherungen werden zukünftlich nicht mehr ausreichen.
Die steuerliche Behandlung von Wohn-Riester-Verträgen
Steuerlich sind dem bisherigen und dem erweiterten Riester-Modell Vor- und Nachteile zu bestätigen. Grundsätzlich gilt, dass der Riester-Vertrag während der Ansparphase steuerfrei ist. Erst während der Rentenphase müssen die monatlichen Rentenzahlungen zu dem jeweils gültigen persönlichen Steuersatz versteuert werden. Wird das Kapital aus dem Riester-Vertrag vorzeitig zur Immobilienfinanzierung entnommen, so stehen dem Beitragszahler zwei Modelle zur Verfügung: Zum einen besteht die Möglichkeit, die entstehende Steuerlast nachrangig, auf viele Jahre verteilt, zu entrichten. Zum anderen können die Steuern unmittelbar abgeführt werden, wofür der Fiskus einen Steuernachlass in Höhe von 30 Prozent anrechnet. Zu beachten ist insgesamt, dass die Immobilie den Regelungen gemäß genutzt werden muss. Wird diese vorzeitig verkauft, so hat dies zusätzliche Steuerzahlungen zur Folge, da in dieser Situation der eigentliche Sinn des Gesetzes, den Aufbau von Wohneigentum zur persönlichen Altersvorsorge, nicht erfüllt. Somit gilt grundsätzlich, dass ausschließlich solche Immobilien zur Förderung vorgesehen sind, die durch den Beitragszahler selber bewohnt sind. Eine Ausnahme bietet die Situation der beruflichen Versetzung. So bleibt eine Immobilie auch dann förderungsfähig, wenn sie zeitweilig vermietet wird. Voraussetzung hierzu ist, dass die Vermietung befristet erfolgt, dass der Grund hierfür nachweislich in einem berufsbedingten Ortswechsel liegt und dass die Selbstnutzung spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres wieder aufgenommen wird. Wohn Riester Verträge - steuerliche Fragen. Die Rente kann für Einrichtungsgegenstände im eigenen Massivhaus verwendet werden. Matratzen, Küchenmöbel, Badacessoires und vieles mehr.
