18.05.2012

Hausbewertung

[1] Baufinanzierungen werden in der Regel durch Eintragung einer Grundschuld auf das Objekt, welches mit dem Darlehen finanziert wurde, abgesichert. Die Höhe der Grundschuld wird dann in Höhe des Darlehens der Baufinanzierung vereinbart. Für die Banken von entscheidender Bedeutung ist allerdings, ob der Wert der Grundschuld auch durch einen entsprechenden Verkehrswert des Hauses gedeckt ist. Denn bei einer Versteigerung im Insolvenzfall des Kreditnehmers würden andernfalls Verluste entstehen. Aus diesem Grund findet neben der persönlichen Bonitätsprüfung immer auch eine Bewertung der gestellten Sicherheiten statt, bei Grundschulden also eine Hausbewertung. Diese gibt an, zu welchem Preis das jeweilige Objekt in seiner Region aktuell verkauft werden kann. Bei Einfamilienhäusern erfolgt die Hausbewertung, die so genannte Wertermittlung, anhand des Sachwertverfahrens. Hier wird zum einen der Wert des Grund und Bodens ermittelt. Den Preis pro Quadratmeter Bauland erhalten die Banken anhand Bodenrichtwertkarten des jeweiligen Landkreises. Weiterhin wird der Wert des Hauses an sich festgestellt, der dann auch auf einem Immobilienportal offiziell angegeben werden kann.

 Hierfür ist die Kennzahl "Kubikmeter umbauter Raum" notwendig, die bei Neubauten von Architekten ermittelt werden kann. Bei Altbauten werden auch die Quadratmeter Wohnfläche herangezogen. Sowohl Kubikmeter als auch Quadratmeter werden anhand Tabellen mit festgesetzten Werten multipliziert. Beide ermittelten Summen, also Bodenwert und Hauswert, werden addiert, der aktuelle Verkehrswert ist berechnet. Bei vermieteten Objekten wird die Hausbewertung anhand des Ertragswertes vorgenommen. 
Hierzu wird die gesamte Wohnfläche des Hauses berechnet, inkl. aller Räume und Einrichtungsgegenstände wie Tische, Stühle etc. oder gar ein Carport Metall, und daraufhin ermittelt, welche Nettokaltmiete pro Jahr zu erzielen ist. Dieser Wert wird mit einem von der Bank festgelegten Faktor, welcher die Restnutzungsdauer angibt, multipliziert. Auch so erhält man den aktuellen Verkehrswert. Aus Sicherheitsgründen werden vom Verkehrswert nochmals 10-20% Sicherheitsabschlag vorgenommen, um die Risiken einer Zwangsversteigerung und die dort einzukalkulierenden Wertverluste auszugleichen. Dieser Wert nennt sich nun Beleihungswert. 

Es empfiehlt sich immer eine günstige Immobilienfinanzierung.