Finanzierungsschätze
Um erwirtschaftetes Geld gewinnbringend anzulegen, hat der Kunde verschiedene Möglichkeiten. Es besteht ein vielfältiges Angebot an Geldanlageformen, aus dem das persönlich passendste ausgesucht werden kann. Eine Möglichkeit ist es, das Geld in Finanzierungsschätze anzulegen. Sie sind Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Finanzierungsschatz ist eine kurzzeitige Sparmöglichkeit. Die Laufzeit beträgt in der Regel ein oder zwei Jahre. Mit dem Zinspapier wird nicht an der Börse gehandelt. Das bedeutet, der Wert des Finanzierungsschatzes ist nicht an Gewinne und Verluste der Börse orientiert. Finanzierungsschatzbriefe verfügen über einen Mindestanlagebetrag von 500 Euro. Die Stückelung beträgt 0,01 Euro. Allen Privatpersonen, außer den Kreditinstituten selbst, ist es gestattet, einen Finanzierungsschatz der Bundesrepublik zu erwerben. Dieser darf innerhalb der Laufzeit nicht vorzeitig zurückgegeben werden. Der Erwerb kann über ein Kreditinstitut erfolgen oder direkt über die Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Finanzagentur GmbH.
Entscheidet sich ein Anleger für die Variante des Finanzierungsschatzes, zahlt er einen um die Zinsen verminderten Betrag ein. Ist die Laufzeit des Wertpapiers abgelaufen, wird der volle Nennwert ausgezahlt. Das heißt, der Kaufpreis ist der Nennwert ohne die Zinsen.
Durch die relativ kurze Laufzeit von höchstens 24 Monaten ist der Anleger mit seinem Wertpapier sehr flexibel. Tut sich eine neue attraktivere Anlagemöglichkeit auf, ist der Kunde nicht langfristig gebunden und kann neue Wege in Erwägung ziehen. Zudem ist der Anleger konkret darüber informiert, was ihm nach der Laufzeit ausgezahlt wird.

Der Finanzierungsschatz wird direkt von der Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland erworben. Daher verspricht diese Geldanlage ein hohes Maß an Sicherheit. Die Finanzagentur erhebt außerdem keine Gebühren für den Erwerb, die Verwaltung und Verwahrung. Auch wenn die Laufzeit des Zinspapiers angelaufen ist, entstehen für den Kunden keinerlei Kosten. Wird ein Kreditinstitut mit diesen Aufgaben beauftragt, werden in der Regel Gebühren erhoben.
Ein Nachteil des Finanzierungsschatzes kann sein, dass er nicht an der Börse gehandelt werden darf. Dadurch ist es ausgeschlossen, ihn vorzeitig zu veräußern. Gerät der Anleger in eine Situation, in der er spontan Geld benötigt, kann er nicht auf dieses angelegt Ersparte zurückgreifen. amaveo.de die Seite rund Existenzgründung und Businessplan.
