18.05.2012

Kündigungsgeld

Das Kündigungsgeld ist eine Art Geldanlage, die zusammen mit der unter den Anlegern viel bekannteren Geldanlageart Festgeld zur Kapitalanlageform Termingeld gehört. Daher ist es viel genauer, nicht von „Termingeld“, sondern von „Termingeldern“ zu sprechen. Im täglichen Leben werden die Bezeichnungen Festgeld und Termingeld oft als Synonyme benutzt.
Generell gehören beide Arten Termingelder zum klassischen Produktportfolio jeder Bank. Das Kündigungsgeld und das Festgeld haben sowohl viele gemeinsame als auch mehrere unterschiedliche Merkmale. Folglich haben sie auch verschiedene Vorteile für den Anleger. Diese Unterschiede muss der Anleger kennen, um sie bei der Wahl seiner Anlage berücksichtigen zu können.

Beim Kündigungsgeld werden generell weder feste Anlagedauer beziehungsweise Fälligkeit noch feste Zinskonditionen, wie diese beim Festgeld üblich sind, vereinbart. Bei dieser Art Termingeld wird lediglich die feste Kündigungsfrist der Geldanlage vereinbart. Somit kann der Anleger den Termin der Fälligkeit seines Kündigungsgeldes durch die Kündigung der Anlage jederzeit ganz frei und völlig nach seinem Bedarf bestimmen. Je kürzer die vereinbarte Kündigungsfrist ist, umso vorteilhafter ist das Kündigungsgeld. Von den Banken wird üblicherweise eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat offeriert. Daher erfolgt die Zinsgutschrift beim Kündigungsgeld auch nicht nach fest vereinbarten Terminen, sondern immer erst nachdem der Anleger der Bank seine Kündigung mitgeteilt hat. Ein Sofortkredit hilft über kurzfristige finanzielle Engpässe hinweg. Ein Girokonto kostenlos bieten mitterweile fast alle Banken an, vergleichen Sie die günstigsten Anbieter.

 

 

Gemeinsam ist bei den zwei Arten Termingeldern, dass die Banken eine Mindestanlagesumme verlangen, wie zum Beispiel ab 2500 €. Ferner darf der Anleger bei den beiden Anlageformen nicht vorzeitig über sein Geld verfügen, es sei denn, er ist bereit, im Notfall die üblichen Vorschusszinsen zu bezahlen, oder er nimmt sein Recht in Anspruch, das angelegte Kapital zu beleihen. Beide Varianten des Termingelds gehören zudem zu den sicheren Geldanlagen, da sie der sogenannten Mindestreservepflicht unterliegen. Für jede der beiden Arten Termingelder muss der Anleger ein extra Termingeldkonto, welches von den Banken gebührenfrei geführt wird, eröffnen.