Sparkassenobligationen
Sparkassenobligationen sind festverzinsliche Wertpapiere, welche, wie ihre Bezeichnung es verrät, von den Sparkassen emittiert werden und zwar, um in der Regel zur langfristigen Finanzierung von öffentlichrechtlichen Institutionen verwendet zu werden. Offiziell zugelassen wurde die Emission von Sparkassenobligationen in Deutschland im Jahr 1970. Und so machten bereits 1971 mehrere Sparkassen Gebrauch aus diesem neuen Recht und gaben ihre ersten Sparkassenobligationen aus.
Ihrer Wertpapierart nach gehören die Sparkassenobligationen zur Gruppe der Anleihen. Für den Anleger sind die Anleihen Schuldverschreibungen, durch die ihm als Inhaber die sogenannte schuldrechtliche Verpflichtung des jeweiligen Emittenten verbrieft wird. Diese Verpflichtung garantiert ihm wiederum den Anspruch auf die regelmäßige Verzinsung während der gesamten Laufzeit sowie auf die 100 % Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit.
Geltend machen können die Inhaber von Anleihen ihr verbrieftes Recht auf 100 % Rückzahlung ihres Geldes sogar bei einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten. Doch je besser die Bonität des Emittenten ist, umso geringer ist auch das Risiko einer absoluten Zahlungsunfähigkeit. Zudem gehören die Sparkassen als Emittenten neben dem Bund, den Bundesländern und den Kommunen zu den Schuldnern mit der sichersten Bonität.

Die Eigenschaften der Sparkassenobligationen sehen wie folgt aus: für sie entstehen keine zusätzlichen Kosten (Ankaufsspesen, Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren), eine Verfügung über das Einsatzkapital vor Ende der Laufzeit ist nicht gegeben, ihre Rendite setzt sich aus den regelmäßigen Zinszahlungen sowie aus den gegebenenfalls erzielten (gegebenenfalls steuerfreien) Kursgewinnen zusammen, denn die Sparkassenobligationen sind Effekte (an der Wertpapierbörse handelbare Wertpapiere), die generell Kursschwankungen unterliegen.
Die Konditionen der Sparkassenobligationen werden von der sie ausgebenden Sparkasse frei gestaltet. Das sind: Stückelung (beispielsweise 1000 €), Laufzeit (beispielsweise zwischen drei und zehn Jahren), Höhe der Verzinsung, Höhe der Mindestanlage (beispielsweise ab 10000 €). Gemeinsam bieten alle die hohe Anlagesicherheit, wofür beispielsweise spricht: Mündelgeld darf in Sparkassenobligationen angelegt werden. Wissenswert: für als Sammelschuldverschreibungen emittierte Sparkassenobligationen haften mindestens zwei Sparkassen.
