18.05.2012

Kündigung der Haftpflichtversicherung

Der Unterhalt eines Fahrzeugs kostet eine Menge Geld. Nicht nur, dass man den Sprit und die Steuern bezahlen muss, auch Versicherungsbeiträge sind oft ein sehr hoher Kostenfaktor. Das bestätigen auch die Auto News. Angesichts dieser Tatsache ist es verständlich, dass immer mehr Menschen darüber nachdenken ihre Versicherung zu kündigen. Bei Versicherungen im Vollkasko- oder Teilkasko- bereich ist eine Kündigung auch ihren Ersatz jederzeit möglich da eine Kaskoversicherung nicht verpflichtend ist, die Kündigung der KFZ Haftpflichtversicherung ohne den Abschluss einer Vertrages bei einem anderen Versicherungsunternehmen ist jedoch nicht möglich - der Besitz einer KFZ Haftpflichtver- sicherung ist in Deutschland für die Zulassung, also die Erlaubnis der Benutzung, eines Fahrzeuges absolut notwendig.

Besteht eine Haftpflicht nicht mehr, zum Beispiel aufgrund der Nicht- zahlung der Beiträge, wird das KFZ unverzüglich durch die Zulassungsstelle stillgelegt. Was man aber durchaus tun kann ist der Wechsel des Anbieters der KFZ Haftpflichtversicherung. Die Kündigungsfrist im Bereich der KFZ Versicherungen beträgt stets 1 Monat zum Ende eines Versicherungsjahres (was bei KFZ Versicherungen einem Kalenderjahr entspricht). Die Kündigung kann formlos erfolgen: Ein Brief "hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag Nr. xxx zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist vollkommen ausreichend. Zeitgleich mit der Kündigung sollte man schon den Antrag bei der neuen Versicherung stellen.

Diese wird sich dann mit der "alten" Gesellschaft absprechen und z.B. so die Schadenfreiheitsrabatte übernehmen. Bei der Kündigung einer KFZ Haftpflichtversicherung ist es absolut notwendig, de Fristen zu wahren da sich einige Gesellschaften oftmals sehr stur anstellen wenn es darum geht einen Vertrag aufzuheben. In jedem Fall sollte eine Kündigung also auch per Einschreiben verschickt werden damit man stets eine Bestätigung hat, dass das Schreiben die Gesellschaft fristgerecht erreicht hat.