18.05.2012

Kündigung einer Lebensversicherung

Lebensversicherungen können in der Regel mit einer Frist von drei Monaten jederzeit gekündigt werden. Der Grund für eine Kündigung kann zum Beispiel Geldmangel sein, wodurch die monatlichen Raten nicht mehr gezahlt werden können. Bei einer Risikolebensversicherung entstehen bei einer Kündigung kaum Nachteile. Lediglich wenn im Anschluss ein neuer Vertrag bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen wird, kann dieser aufgrund des gestiegenen Lebensalters teurer werden. Anders bei der Kapitallebensversicherung. Hier wird neben der Risikoabsicherung auch Kapital angespart, welches bei Ablauf der Versicherung ausgezahlt werden sollte. Natürlich hat der Kunde auch bei vorzeitiger Kündigung Anspruch auf die Auszahlung des Kapitals, des so genannten Rückkaufswertes, dies kann jedoch mit Verlusten verbunden sein. Der Grund hierfür liegt in der Berechnung der Gebühren, die bei Abschluss einer Lebensversicherung zu zahlen sind. Diese werden über einen Zeitraum von 5 Jahren zu Beginn des Vertrages berechnet. Diese Gebühren schmälern allerdings den Rückkaufswert, können ihn in den ersten Jahren sogar auf 0 Euro sinken lassen. Daher sollte man sich vor Kündigung einer Kapitallebensversicherung zuerst den Rückkaufswert von der Versicherung berechnen lassen. Weiterhin gibt es verschiedene Möglichkeiten, um eine Kündigung zu umgehen. So kann entweder der Beitrag gesenkt oder für einen bestimmten Zeitraum vollständig ausgesetzt werden, auch eine Reduzierung der Todesfallsumme ist möglich. Als weitere Möglichkeit kann man seine LV beleihen, wozu man sich im Zweifelsfall aber weiter informieren sollte.

Sollte es trotz allem keinen Ausweg zur Kündigung geben, ist vielleicht der Verkauf der Lebensversicherung eine Alternative. Hierbei kauft eine Gesellschaft die Versicherung und zahlt an den Verkäufer einen Preis, der in der Regel höher als der aktuelle Rückkaufswert liegt. Ein weiterer Vorteil: Die Versicherung bleibt bestehen, und somit auch der Todesfallschutz.