18.05.2012

Wechsel einer Lebensversicherung

Oft kommt es im Leben vor dass man eine Entscheidung trifft, diese aber nach einiger Zeit bereut oder aber durch ein vermeintlich besseres Vorhaben ersetzt. Diese menschliche Eigenschaft lässt sich sehr gut am deutschen Versicherungs- markt beobachten. Viele Menschen schließen z.B. eine Lebens- oder Rentenversicherung ab, entscheiden sich dann aber nach einiger Zeit nicht bei dem Anbieter zu bleiben sondern zu wechseln. Aber geht das so einfach? Um zu erläutern wie es um einen Wechsel zwischen zwei Lebensversicherern steht, muss man zuerst verstehen, welches Vertragsguthaben sich in so einem Vertrag überhaupt bildet.
Die ersten ein, zwei Jahre zahlt man bei einer Lebensversicherung in der Regel Gebühren ab, d.h. es sammelt sich auch kein Vertragsguthaben. Erst ab etwa dem 3. Jahr sammelt sich Guthaben an das sich dann auch rasch verzinst. Ein Wechsel von einem Lebensversicherer zu einem anderen, bei dem das Guthaben einfach übertragen wird, ist nicht möglich. Dies geht nur bei Riester-Renten und auch da nur sehr eingeschränkt.Was man aber machen kann ist ein Wechsel in der Form, dass man den Vertrag bei dem "alten" Unternehmen beitragsfrei stellt, d.h. die Beitragszahlung in Absprache mit dem Unternehmen einstellt, und woanders einen neuen Vertrag abschließt. Da man bei einem solchen Neuabschluss aber stets neuen Verwaltungs- und sonstige Abschlusskosten zu tragen hat, ist ein solches Vorgehen nur sehr bedingt zu empfehlen. Es muss sich bei dem alten Versicherungsvertrag schon um einen sehr schlechten Tarif handelt wenn sich ein Wechsel lohnen soll.

Dies ist allerdings, das muss man zugestehen, oft dann der Fall, wenn man ältere Tarife, sagen wir aus Zeiten vor dem Jahr 2000 betrachtet. Bei diesen Tarifen ist es nämlich oft so, dass nur sehr geringe Überschüsse gezahlt werden und ein Wechsel, z.B. in einen fondsgebundenen Tarif, wesentlich mehr Gewinne bedeutet. Aber immer gilt es zu bedenken: Verträge vor dem 1.1.05 sind steuerfrei, die Auszahlung aus neuen Verträgen hingegen muss mit dem Ertragsanteil versteuert werden.
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