18.05.2012

Versicherungen - Private Krankenversicherung

[3] Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet ihren Kunden wesentlich größere und modernere Behandlungsmöglichkeiten an als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). In der GKV wird nur das bezahlt, was im Leistungskatalog steht. Im Normalfall sind es Standardleistungen mit teilweise hohen Zuzahlungen bei besonderen Behandlungsmethoden (z.B. teurer Zahnersatz oder Brille). Der Privatkunde entscheidet selbst, welches Behandlungsniveau er auswählen möchte. Der Antragsteller kann eine normale Standardabsicherung, wie in der GKV mit Zuzahlungen bei bestimmten Leistungen versichern. Er kann aber auch Sonderleistungen (Chefarztbehandlung im Krankenhaus; Einzelzimmer, Krankenhaustagegeld - all diese Faktoren sollten in einem Beitragsvergleich Krankenversicherung berücksichtigt werden) vereinbaren und modernste Behandlungsmethoden, zum Beispiel beim Zahnersatz ohne Zuzahlungen, auswählen. Man hat also fraglos viele Vorteile als Privatpatient. Auch alternative Heilbehandlungen sind im Paket mit versicherbar. Beim Arzt wird der Privatpatient in der Regel zu gesonderten Sprechzeiten ohne Wartezeit behandelt. Die sehr oft langen Wartelisten beim Facharzt kennt ein Privatpatient nicht. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Der Versicherungsbeitrag im Bereich Private Krankenversicherung richtet sich immer nach den gewünschten Versicherungsleistungen,

 eventuellen gesundheitlichen Risiken, dem Eintrittsalter des Antragstellers und den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Anbieter. Mit der Antragstellung muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Dieser ist bei Erkrankungen sehr wichtig und er sollte mit dem Hausarzt besprochen werden. Bei gleichen Bedingungen können sich die monatlichen Versicherungsbeiträge beide den verschiedenen Versicherungen zwischen den einzelnen Anbietern unterscheiden. 

Diesen Wettbewerb muss der Antragsteller nutzen und einen Versicherungsvergleich durchführen, bevor er sich vertraglich bindet. Die Private Krankenversicherung kann vom Bürger frei ausgewählt werden. Nur Arbeitnehmer und Angestellte müssen über einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze liegen (2007 ist sie 47700 €) um sich privat zu versichern. Da das Eintrittsalter der versicherten Person für die Beitragshöhe ganz entscheidend ist, sollte der geplante Wechsel schon in jungen Jahren erfolgen. Hier gibt es in der Regel auch noch keine gesundheitlichen Risiken. Wohl aber finanzielle. Den direkten Beitragsvergleich zur privaten Krankenversicherung sollten Sie vor einem Wechsel auf keinen Fall scheuen!
Der Arzt, oder das Krankenhaus rechnet die Behandlungen und Leistungen mit dem Privatpatienten direkt ab. Dieser erhält das Geld je nach vereinbarten Tarif und Zuzahlungen von seiner PKV zurück.

PKV Vergleich: Vergleich von 19 verschiedenen Versicherungen.