Die Kündigung einer privaten Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen die man überhaupt haben kann. Sie hat die Aufgabe, ihren Besitzer vor Schadensersatzansprüchen zu schützen die aus einem Schaden resultieren die der Ver- sicherungsnehmer bei einem anderen Menschen verursacht hat. Dabei werden Schäden aus den Bereichen "Personenschaden", "Sachschaden" oder auch "Vermögensschaden" gedeckt.
Was aber ist, wenn man sich vor Jahren für ein Versicherungs- unternehmen entschieden hat, sich aber inzwischen dazu entschieden hat, die Geschäftsbeziehung zu beenden, also das Versicherungsunternehmen zu wechseln. Ist so ein Wechsel innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung problemlos möglich? Wie verhält es sich mit Schadensfällen die zum Zeit- punkt der Kündigung noch nicht bearbeitet sind? Diese und mehr Fragen stellen sich rund um das Thema Kündigung einer privaten Haftpflichtversicherung. Zuerst einmal muss die Frage beantwortet werden, wann eine private Haftpflichtversicherung generell überhaupt nur gekündigt werden kann. Die Laufzeit von privaten Sachverträgen, zu denen auch die private Haftpflichtversicherung zählt, beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre. Die Verträge können zum Ablauf dieser Zeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, befindet man sich bereits im 6. Versicherungsjahr oder noch weiter kann man den Vertrag jederzeit (unter Beachtung der 3 Monate) zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen.

Schadensfälle, die noch nicht fertig bearbeitet sind wenn der Vertrag ausläuft müssen von der Versicherung so abgewickelt werden, als wenn das Vertragsverhältnis ungekündigt ist; alles natürlich nur, wenn der Schaden noch innerhalb der regulären Vertragslaufzeit entstanden ist. Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungen versuchen um die Erstattung durch Verweis auf das gekündigte Versicherungsverhältnis herumzukommen, rechtens ist dieses Vorgehen allerdings nicht und jeder Anwalt würde sich freuen hier eine Abmahnung schreiben zu können.
