Der Wechsel einer privaten Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung gehört zweifellos zu den wichtigsten, privaten Versicherungen die man überhaupt haben kann. Ihre Aufgabe ist es, Schäden zu decken, die man unbeabsichtigt einer Person oder deren Besitz zufügt, vom herunter geworfenen Handy bis zur umgestoßenen Blumenvase. Es kann jedoch vorkommen, dass man sich für einen Anbieter entscheidet, im Verlauf des Versicherungsverhältnisses aber feststellt, dass einem die Zusammenarbeit mit dem Versicherer doch nicht zusagt. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Leistungsfall nicht zur vollen Zufriedenheit des Versicherungs- nehmers bearbeitet oder eine Leistung gar komplett verweigert wurde. In so einem Fall überlegt man sich, ob, und wenn ja unter welchen Bedingungen, es wohl möglich ist, mit seiner privaten Haftpflichtversicherung zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Aber nicht nur die Leistung, auch der Preis ist immer häufiger ein Grund sein angestammtes Versicherungs- unternehmen zu verlassen und bei einem neuen Unternehmen einen günstigeren Vertrag abzuschließen. In jedem Fall sollten hierbei aber die Versicherungsbedingungen genau miteinander verglichen werden damit man nicht "Äpfel und Birnen miteinander vergleicht". Der Wechsel von einem Haftpflichtversicherungsvertrag zu einem anderen ist problemlos zum Ende der Versicherungsdauer möglich. In Deutschland werden hierbei die meisten Verträge für eine Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Kündigt man unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten den Vertrag rechtzeitig, kann man also nach frühestens 5 Jahren zu einem anderen Unternehmen wechseln. Verpasst man die Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, die Kündigung muss wieder mit einer Frist von drei Monaten erfolgen.

Etwas schwerer gestaltet sich ein Wechsel von einem Versicherungs- unternehmen zu einem anderen immer dann, wenn der private Haftpflichtvertrag nicht durch den Versicherungsnehmer, sondern durch die Versicherung gekündigt wurde. Viele Versicherungen fragen in den Anträgen ganz konkret nach diesem Punkt und sollte es wirklich zu einem "Rauswurf" gekommen sein, so wird auch die neue Versicherung den Versicherungsnehmer wohl nur sehr schwer annehmen.
